Ja. Es werden keine Chemikalien, kein Wasser und kein Strahlmittel verbraucht. Es entsteht kein chemischer Abfall und kein Sekundärmüll, der entsorgt werden müsste – der abgetragene Feinstaub wird direkt abgesaugt und gefiltert. Das macht das Verfahren besonders attraktiv für Einsätze mit strengen Umweltauflagen, etwa in Hafennähe, im Denkmalschutz oder auf Wasserschutzflächen.
Laserreinigungssysteme arbeiten in der Regel in Laserklasse 4 – das erfordert klar definierte Schutzmaßnahmen während des Einsatzes (Absperrung des Arbeitsbereichs, Schutzbrillen für alle Anwesenden, geschultes Personal). Bei sachgerechter Anwendung und Einhaltung dieser Maßnahmen ist von der Laserstrahlung selbst außerhalb des abgesicherten Bereichs keine Gefährdung zu erwarten. Im Gegensatz zu chemischen Verfahren entstehen außerdem keine giftigen Dämpfe oder Reizstoffe.
Der Betrieb ist über die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die zugehörigen Technischen Regeln (TROS Laserstrahlung) geregelt. Für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 ist ein schriftlich bestellter Laserschutzbeauftragter vorgeschrieben, der die Gefährdungsbeurteilung sowie alle Schutzmaßnahmen verantwortet. Wir arbeiten ausschließlich nach diesen Vorgaben.